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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Galerien
7.3) Nachfrist: Kommt der Käufer in Schuldner- oder Annahmeverzug, ist die Galerie berechtigt, vom Kaufvertrag unter angemessener Nachfristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall kann die Galerie neben den gesetzlichen Rechten ihren Schadensersatz auch in der Weise berechnen, dass der Käufer bei einem erneuten Verkauf der Kaufsache den Mindererlös auszugleichen hat. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch. 8. Versendung des Kaufgegenstandes Eine Versendung des Kaufgegenstandes erfolgt nur auf schriftliche Anweisung des Käufers. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes des Kaufgegenstandes während der Versendung trägt der Käufer, sofern er beabsichtigt, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden. Beträgt der Wert des Kaufgegenstandes mehr als 150 €, so versichert die Galerie die Sendung auf Kosten des Käufers. Die Galerie kann nach eigenem sorgfältigem Ermessen Versandart und Versandmittel bestimmen und übernimmt keine Verpflichtung zum schnellsten oder billigsten Versand. 9. Rücksendungen Rücksendungen an die Galerie erfolgen auf Kosten und Gefahren des Absenders. Bei Rücksendung des Kaufgegenstandes zum Zwecke der Nacherfüllung trägt die Galerie die Kosten der Rücksendung (§ 439 Abs. 2 BGB), es sei denn, es handelt sich um den Kauf eines nicht neu hergestellten Werks und der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden. Unberechtigte Rücksendungen werden nicht angenommen. Für die darauf folgende Rücksendung trägt der Absender Kosten und Gefahr. 10. Haftung
(10.1) Angaben zum Kunstgegenstand: Werkbeschreibungen in Katalogen, Prospekten etc. beinhalten keine Garantie der Galerie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes. Sofern der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im Rahmen S. 4 /5 © BVDG – 07/2010 – Empfehlung: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Galerien seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden und es sich bei dem Kaufgegenstand nicht um ein neu hergestelltes Werk handelt, übernimmt die Galerie keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in den Katalogen, Prospekten etc. enthaltenen Angaben zum Kunstgegenstand, soweit der Galerie die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht bekannt sein musste. (10.2) Kommissionsgeschäft: Verkauft die Galerie die Ware als Kommissionär, so sind Mängelgewährleistungsansprüche ausgeschlossen, sofern der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden und es sich bei dem Kaufgegenstand nicht um ein neu hergestelltes Werk handelt. Dies gilt auch für Fälschungen, soweit der Galerie die mangelnde Echtheit des Werks nicht hätte bekannt sein müssen. Der Käufer hat vor dem Verkauf die Gelegenheit, sich persönlich und gegebenenfalls durch sachkundige Hilfe vom vertragsgemäßen Zustand und der Echtheit des Kaufgegenstandes zu überzeugen. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, für den die Galerie gem. der vorstehenden Bestimmung nicht haftet, so tritt die Galerie ihre gegebenenfalls gegen den Kommittenten bestehenden Ansprüche an den Käufer ab. Die Galerie kann aber in diesen Fällen nach ihrer Wahl den Kaufgegenstand auch zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. (10.3) Haftung: Für sämtliche Schäden, die von der Galerie oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet die Galerie unbegrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Galerie, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Galerie unabhängig vom Verschuldensgrad ebenfalls unbegrenzt. Die Galerie haftet für Schäden, die von der Galerie, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund von leichter Fahrlässigkeit herbeigeführt werden, nur, wenn die Galerie, ihre Organe oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzen. In diesem Fall ist die Haftung der Galerie auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung der Galerie ausgeschlossen. (10.4) Gewährleistung: Ist das gelieferte Werk mangelhaft, kann der Käufer Schadensersatz wegen des Mangels nur nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen und nach Maßgabe der Haftungsbeschränkung in Ziffer (10.5) dieser Geschäftsbedingungen geltend machen. Beabsichtigt der Kunde, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden, kann er S. 5 /5 © BVDG – 07/2010 – Empfehlung: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Galerien zunächst nur Nacherfüllung verlangen, erst nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern sowie Schadensersatz nach Maßgabe der Haftungsbeschränkung in Ziffer 10.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen. (10.6) Verjährung: Schadensersatzansprüche, die auf der Mangelhaftigkeit des Werkes beruhen, verjähren spätestens ein Jahr nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist, soweit die Ansprüche nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen. Beabsichtigt der Käufer, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden, verjähren Schadensersatzansprüche wegen Mängeln des gelieferten Werks, die nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen, sechs Monate nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist, wenn es sich um ein nicht neu hergestelltes Kunstwerk handelt. Sonstige Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit des gelieferten Werks, die nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich um ein nicht neu hergestelltes Kunstwerk handelt. Beabsichtigt der Käufer, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden, verjähren diese Ansprüche, soweit sie nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen, innerhalb von sechs Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn es sich um ein nicht neu hergestelltes Kunstwerk handelt, und innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich bei dem Kaufgegenstand um ein neu hergestelltes Kunstwerk handelt. Der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bezieht sich nicht auf Fälle des § 309 Nr. 7 BGB (Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit und Haftung für grobes Verschulden).
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Galerie Kabuth
Wanner Straße 4
45879 Gelsenkirchen
| Tel.: | 0209 1487461 |
| Fax: | 0209 1487462 |
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